Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 21 June 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Vertragsbeziehung zwischen Joshi FusionTech Media (nachfolgend „Anbieter“, „wir“) und unseren Kund:innen (nachfolgend „Auftraggeber“) für alle Leistungen rund um Webentwicklung, KI-Automatisierung, Digital Marketing, Branding und Beratung. Mit Beauftragung gelten diese AGB als anerkannt.
1. Allgemeine Informationen
Anbieter dieser Leistungen ist: Joshi FusionTech Media Rudrik Joshi – Inhaber Berlin, Deutschland E-Mail: info@joshifusiontech.de Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber, auch wenn auf sie nicht ausdrücklich Bezug genommen wird. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Leistungsumfang
Der Anbieter erbringt Leistungen in folgenden Bereichen: • Webentwicklung (Business-Websites, Landingpages, Corporate-Sites, E-Commerce, Wartung) • KI-Automatisierung (Workflow-Automatisierung, CRM-Integrationen, Chatbots, KI-Agenten) • Digital Marketing (SEO, Google/Meta Ads, Content, Analytics, Conversion-Optimierung) • Content & Branding (Markenstrategie, Content-Produktion, Social Media) • Brand Design (Logo, visuelle Identität, Designsysteme, Marketing-Materialien) • Strategie & Beratung (Digitale Transformation, Tech-Beratung, Roadmaps) Der genaue Leistungsumfang, Liefertermine und Vergütung werden in einem individuellen Angebot bzw. Auftragsbestätigung festgelegt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zur Wirksamkeit der Textform.
3. Projektablauf
Projekte werden grundsätzlich in folgenden Phasen abgewickelt: (1) Discovery & Briefing, (2) Strategie & Konzept, (3) Design, (4) Umsetzung, (5) Test & Abnahme, (6) Launch sowie (7) optionale Nachbetreuung. Zwischen den Phasen sind Freigaben des Auftraggebers in Textform erforderlich. Verzögerungen, die durch ausbleibende Freigaben, fehlende Inhalte oder verspätete Rückmeldungen des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten des Anbieters und verlängern den Liefertermin entsprechend.
4. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt dem Anbieter rechtzeitig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Inhalte und Informationen zur Verfügung (z. B. Texte, Bilder, Logos, Zugangsdaten, technische Spezifikationen). Der Auftraggeber versichert, dass die zur Verfügung gestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind und ihre Nutzung im vereinbarten Umfang zulässig ist. Der Auftraggeber stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Pflicht resultieren. Für rechtliche Pflichtangaben (Impressum, Datenschutz, AGB, Cookie-Banner etc.) auf der zu erstellenden Website ist der Auftraggeber selbst verantwortlich. Der Anbieter unterstützt technisch, leistet aber keine Rechtsberatung.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Sofern nicht anders vereinbart, gelten folgende Konditionen: • Festpreis-Projekte: 50 % bei Beauftragung, 50 % bei Übergabe / Launch. • Stunden-/Tagessätze: monatliche Abrechnung der geleisteten Stunden. • Retainer / Care-Pläne: monatliche Vorauszahlung. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer (sofern anwendbar). Rechnungen sind binnen 14 Tagen netto ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen sowie eine Mahngebühr in Höhe von € 5,00 je Mahnung zu berechnen und die Leistungserbringung bis zum Zahlungseingang einzustellen.
6. Bedingungen Webentwicklung
Sofern keine Wartungs-/Care-Vereinbarung besteht, übernimmt der Anbieter nach Abnahme keine Verantwortung für Updates, Sicherheits-Patches, Erreichbarkeit oder Performance der Website. Der Auftraggeber erhält das Recht, den Quellcode für interne Zwecke uneingeschränkt zu nutzen, weiterzuentwickeln und bei einem Dritten hosten zu lassen. Eine Weitergabe oder Veröffentlichung des Codes als eigenständiges Produkt ist nicht gestattet. Bei Hosting durch den Anbieter gelten zusätzliche Bedingungen, insbesondere zu Verfügbarkeit und Backups, die im Care-Plan separat geregelt sind.
7. Bedingungen KI-Automatisierung
KI-Lösungen basieren auf Drittanbieter-Modellen (z. B. OpenAI, Anthropic, Google). Der Anbieter ist nicht für Ausfälle, Änderungen oder Preisanpassungen dieser Drittanbieter verantwortlich. KI-Outputs können fehlerhaft, unvollständig oder voreingenommen sein. Der Auftraggeber ist verpflichtet, KI-generierte Ergebnisse vor produktivem Einsatz zu prüfen. Eine Haftung für Schäden durch unkontrolliert eingesetzte KI-Outputs ist ausgeschlossen. Für die Einhaltung sektorspezifischer Vorschriften (z. B. medizinische, juristische, finanzielle Beratung durch KI) ist der Auftraggeber verantwortlich. Der Anbieter implementiert technische Schutzmaßnahmen nach Stand der Technik (z. B. PII-Filter, Prompt-Hardening), kann jedoch keine vollständige Fehlerfreiheit garantieren.
8. Bedingungen Digital Marketing
Digital-Marketing-Leistungen umfassen Strategie, Kampagnen-Umsetzung, Reporting und Optimierung. Konkrete Erfolgsversprechen (Rankings, Conversion-Raten, Lead-Volumen) werden nicht abgegeben, da diese von zahlreichen externen Faktoren abhängen. Mediabudgets (Google Ads, Meta Ads, LinkedIn Ads) werden gesondert ausgewiesen und sind zusätzlich zu den Servicegebühren zu tragen. Sofern nicht anders vereinbart, wickelt der Auftraggeber Ads-Konten und Mediabudgets selbst über die jeweiligen Plattformen ab. Änderungen der Plattform-Richtlinien (z. B. Google, Meta) können Anpassungen der Strategie erforderlich machen. Solche Anpassungen werden im laufenden Retainer berücksichtigt.
9. Bedingungen Branding & Design
Im Rahmen eines Branding-Projekts werden in der Konzeptphase mehrere Designrichtungen vorgestellt. Die Auswahl einer finalen Richtung erfolgt durch den Auftraggeber. Zusätzliche Richtungen oder umfassende Änderungen nach Auswahl der finalen Richtung können gesondert berechnet werden. Mit der vollständigen Zahlung gehen die Nutzungsrechte am finalen Designergebnis (Logo, Designsystem, Templates) gemäß Ziffer 10 auf den Auftraggeber über. Verworfene Konzepte und Zwischenstände verbleiben beim Anbieter und dürfen für eigene Portfolio- und Referenzzwecke genutzt werden, sofern keine Vertraulichkeitsvereinbarung dem entgegensteht.
10. Nutzungs- und Urheberrechte
Der Anbieter überträgt dem Auftraggeber mit vollständiger Zahlung das ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht an den final gelieferten Werken (z. B. Logo, Designsystem, Website-Quellcode, Texten) für den vereinbarten Zweck. Der Anbieter behält das Recht, die für den Auftraggeber erstellten Arbeiten in seinem Portfolio, auf seiner Website und in Sales-Materialien als Referenz zu nutzen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Vorbestehendes Know-how, Boilerplate-Code, Designsystem-Bausteine, Templates und Tools verbleiben beim Anbieter und werden dem Auftraggeber lediglich im Rahmen der Werknutzung mitlizenziert.
11. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle als vertraulich gekennzeichneten oder ihrer Natur nach vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei (z. B. Geschäftsstrategien, technische Spezifikationen, Kundenlisten, Finanzdaten) streng vertraulich zu behandeln, nur für den vereinbarten Zweck zu nutzen und nicht an Dritte weiterzugeben. Die Verpflichtung besteht über das Projektende hinaus für die Dauer von drei (3) Jahren fort. Auf Wunsch kann eine separate, weitergehende NDA abgeschlossen werden.
12. Haftungsbeschränkung
Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie nach den zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes. Für leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Anbieter beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Eine darüber hinausgehende Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden und Datenverlust ist — soweit gesetzlich zulässig — auf das im jeweiligen Projekt vereinbarte Honorar beschränkt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, eigene Datensicherungen vorzunehmen.
13. Projektabbruch und Kündigung
Beide Parteien können den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes außerordentlich in Textform kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei nachhaltiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten vor. Bei Kündigung durch den Auftraggeber ohne wichtigen Grund werden bereits erbrachte Leistungen anteilig nach geleistetem Aufwand vergütet. Mindestens jedoch sind 50 % des Gesamtauftragsvolumens fällig. Laufende Retainer-Verträge können von beiden Seiten mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden, sofern keine abweichende Laufzeit vereinbart wurde.
14. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt — insbesondere Naturkatastrophen, Streik, behördliche Anordnungen, Pandemien, großflächige Internet-Ausfälle, Ausfälle wesentlicher Drittanbieter (z. B. Cloud-Provider, LLM-APIs) — befreien beide Parteien für die Dauer der Störung von ihren Leistungspflichten, ohne dass hieraus Schadenersatzansprüche erwachsen. Verlängert sich die Störung über 60 Tage hinaus, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag in Textform zu kündigen. Bereits erbrachte Leistungen werden anteilig abgerechnet.
15. Schlussbestimmungen
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Berlin ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Textformklausel.